TV-L TV Prakt-L gemäß § 8 Abs. 1 Entgelte im Praktikum ab 01.11.2022

 

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TV-L TV Prakt-L Entgelte für Praktikanten im Sozial- und Erziehungsdienst  

Im Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011, zuletzt aktualisiert am 2.03.2019 sind alle vertraglichen Regelungen zum Praktikum geregelt. Dieser TV wurde zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften abgeschlossen. Die Gewerkschaften werden vertreten durch ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Bundesvorstand - (die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handeln. Ebenso beteiligt ist der dbb beamtenbund und tarifunion - vertreten durch die Bundesleitung - .

§ 1 des TV regelt den Zuständigkeitsbereich wie folgt:

TV Prakt-L § 1 Geltungsbereich

(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf

a) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen und der Heilpädagogin/des Heilpädagogen während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder  eilpädagogin/Heilpädagoge vorauszugehen hat,
b) der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349),
c) der Erzieherin/des Erziehers und der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers während der praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Kinderpflegerin/Kinderpfleger vorauszugehen hat, d) der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizinischen Bademeisters während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084),
die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TV-L fallen.

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Praktikantinnen/Praktikanten, deren praktische Tätigkeit in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist.

Ergebnis der Tarifrunde 2022/2023

Praktikantinnen, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierenden und Auszubildenden im Geltungsbereich der Länder-Tarifverträge erhalten spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

Die Monatsentgelte für das Praktikum werden ab 1.12.2022 um jeweils 50 Euro erhöht.

 

Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder

(TV Prakt-L) gemäß § 8 Absatz 1 TV Prakt-L) ab 01.01.2020 bzw. 01.11.2022

 

 Praktikanin / Praktikant
für den Beruf

TV Prakt-L
(§ 8 Abs. 1 TV Prakt-L)
ab 01.01.2020

TV Prakt-L
(§ 8 Abs. 1 TV Prakt-L)
ab 01.12.2022

der Sozialarbeiterin /
des Sozialarbeiters

der Sozialpädagogin /
des Sozialpädagogen

der Heilpädagogin /
des Heilpädagogen

 

 

 1.853,54

 

 

1.903,54

der pharmazeutisch-technischen Assistentin /
des pharmazeutisch-
technischen Assistenten

der Erzieherin /
des Erziehers

 

 

1.628,26

 

 

1.678,26

der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers

der Masseurin und med. Bademeisterin /
des Masseurs
und med. Bademeisters

 

 

1.572,31

 

 

 1.627,31

 

 


 

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