Tarifvertrag Öffentlicher Dienst
|
![]() |
Ratgeber "Neues Tarifrecht (TVöD)" für nur 7,50 Euro
Einfach Bild anklicken
Der DBW-Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" informiert über die zum 1.10.2005 in Kraft getretenen Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst unter www.tarifvertragoed.de
Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit u. Geld: www.urlaubsverzeichnis-online.de I
I www.einkaufsvorteile.de I www.hotelverzeichnis-online.de I
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): .
2C Überleitung Ärzte
Entgelt-
gruppe Bezeichnung
A 1 Arzt mit entsprechender Tätigkeit
A 2 Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
A 3 Oberarzt
- Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche
der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
- Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich
abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung fordert.
A 4 Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen
worden ist.
Protokollerklärung:
Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.