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Tarifergebnis für Bund und Kommunen (2020 bis 2022)
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich in der Tarifrunde 2020 mit den Gewerkschaften für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein Ergebnis verständigt. Der Verhandlungsführer des Bundes, Horst Seehofer fasst sein Statement wie folgt zusammen: „Wir haben hart und lange miteinander verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Auf den öffentlichen Dienst ist Verlass. Das hat sich auch in der Vergangenheit häufig in historischen Situationen gezeigt. Mit dem Tarifabschluss erhalten unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Wertschätzung, die sie verdienen.“
Das Tarifergebnis ist in einem 10-seitigen Einigungspapier festgehalten und sieht folgendes Ergebnis vor:
- zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, : und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Auszubildende, Praktikanten und Studierende
Insgesamt 50 Euro monatlich mehr gibt es für Auszubildende und Praktikanten. Mehr Informationen auf Seite 65.
Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit
Ab Januar 2022 wird die Wochenarbeitszeit in den Kommunen VKA-Ost reduziert. Für den KR-Bereich gibt es Sonderregelungen. Mehr Informationen auf Seite 144 f.
Verlängerung der Altersteilzeit
Die Gewerkschaften konnten die Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTERArbeitszeitmodells erreichen. Mehr Informationen auf Seite 150 f.
Jahressonderzahlung
Ab dem Jahr 2022 wird die Jahressonderzahlung für den VKA-Bereich erhöht. Mehr Informationen auf Seite 54.
Neuregelungen für Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen
Für Beschäftigte wurde eine Pflegezulage eingeführt und bestehende Zulagen erhöht. Mehr Informationen auf Seite 62.
Corona-Prämie
Alle Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach EGr. gestaffelte Sonderzahlung. Die Prämie ist nach EGr gestaffelt:
- Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro,
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro
- und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro.
Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantin erhalten eine Prämie (der Bund zahlt 200 Euro, die Kommunen zahlen 225 Euro). Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe
1.500 Euro nicht überschritten werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Rundschreiben die Details zur Zahlung der Corona Prämie geregelt. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen: www.der-oeffentliche-sektor.de ➚ (BMI-Rundschreiben)
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