Tarifvertragsgesetz (TVG): § 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags

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Tarifvertragsgesetz (TVG)

 

§ 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge sowie rechtskräftige Beschlüsse nach § 99 des Arbeitsgerichtsgesetzes über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 anwendbaren Tarifvertrag im Betrieb bekanntzumachen.


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Red 20251111

 

 

 

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