Tarifergebnis "TVöD Bund/VKA ab 01.04.2025 bzw. 01.05.2026"

 

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Tarifergebnis "TVöD Bund/VKA ab 01.04.2025 bzw. 01.05.2026"

 

Hier geben wir das o.a. Tarifergebnis bekannt (nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen)  vom 15.07.2025 (siehe Rundschreiben zur Tarifeinigung 2025 vom 11. April 2025 – D5.31002/75#8 und D5.31002/75#8


Ergebnis im Überblick

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen 2025 hat viele Details und unzählige Regelungen. Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Tarifergebnis, von dem rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren (auch der Bereich "kommunaler Sozial- und Erziehungsdienst").

Kernelemente des Abschlusses ist eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten:

- Ab dem 1. April 2025: Entgelterhöhung um 3,0 Prozent

- Ab dem 1. Mai 2026: Entgelterhöhung um 2,8 Prozent

Die Laufzeit beträgt 27 Monate.

Darüber hinaus enthält der Abschluss verschiedene Elemente zur Entlastung der Beschäftigten:

 

Urlaub bzw. Arbeitszeit

Ab 2027: Ein zusätzlicher freier Tag 

 

Wer profitiert von den erhöhten Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit

Die Gewerkschaften erreichten Verbesserungen für Beschäftigte, die in ständigen Wechselschichten in ständiger Schichtarbeit arbeiten.

Beide Zulagen werden zum 1. Juli 2025 erhöht:

- für Beschäftigte in Heimen, Krankenhäusern und Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen wird die Wechselschichtzulage von 155 auf 250 Euro monatlich angehoben.

- die Zulage der ständigen Schichtarbeit steigt von 40 Euro auf monatlich 100 Euro.

Außerdem erreichten die Gewerkschaften eine Erhöhung der Stundensätze und zum ersten Mal eine Dynamisierung der beiden Zulagen. Das bedeutet, dass sie bei zukünftigen tabellenwirksamen Entgelterhöhungen automatisch mit steigen. Sie müssen also nicht in jeder Tarifrunde neu verhandelt werden. 

 

Ab 2026: Erhöhung der Jahressonderzahlung

Möglichkeit zur Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage.

Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2026, von der auch die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Die Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten wird einheitlich auf 85 Prozent erhöht. Das bedeutet für die oberen Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs. Nur für die Beschäftigten in besonderen Einrichtungen, wie z.B. Heimen, die von der Umwandlungsmöglichkeit in freie Tage nicht profitieren, wird die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 stattdessen auf 90 Prozent erhöht.

Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber einigten sich darauf, dass einige Beschäftigte ab 2026 Teile ihrer Jahressonderzahlung in weitere freie Tage umwandeln können (siehe Frage „Was sind die Umwandlungstage?“). Das gilt auch für einige kommunale Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.

Auch der Bund erhöht ab 2026 für seine Beschäftigten die Jahressonderzahlung (JSZ) und ermöglicht die Umwandlung eines Teils dieser in freie Tage.

Für die Beschäftigten beim Bund steigen die Bemessungssätze wie folgt:

- für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent,
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und
- für die Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent.

 

 

Exkurs: Umwandlungstage

 

Beschäftigte in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes haben ab 2026 die Wahl, ob sie einen Teil der jährlichen Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln möchten. Davon profitieren sollen auch die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Kitas.

Zusätzlich wird die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst angehoben (siehe oben).

Für die Beschäftigten in den kommunalen Heimen wird die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S 2 bis S9 stattdessen auf 90 Prozent erhöht, da sie leider nicht von der neuen Umwandlungsmöglichkeit profitieren.

Der Anteil der Jahressonderzahlung, dem ein zusätzlicher freier Tag entspricht, liegt bei ca. 5,4 Prozent. Drei freie Tage entsprechen also etwa 16 Prozent der Jahressonderzahlung.

Wie die Umwandlungstage beantragt werden können, wird noch geklärt (wir ergänzen diesen Beitrag, wenn das Vorgehen fest steht).

Was passiert, wenn ein Umwandlungstag nicht genommen werden kann

Wenn ein freier Tag krankheitsbedingt nicht genommen werden kann, entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Denn in diesem Fall wird die Jahressonderzahlung nicht gekürzt. Voraussetzung dafür ist, dass ein ärztliches Attest vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Tag aus dringenden betrieblichen und/oder dienstlichen Gründen nicht genommen werden kann. 

 

Was bedeutet der Tarifabschluss für Beschäftigte bei freien Trägern oder der Kirche

Der Tarifabschluss wirkt indirekt auch für viele Beschäftigte bei freien Trägern oder der Kirche. Denn viele Träger orientieren sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ob das Tarifergebnis für die Beschäftigten gilt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber den TVöD anwendet oder im Arbeitsvertrag darauf Bezug nimmt.

Bei Unklarheiten können Sie auf der Website der Bildungsgewerkschaft GEW eine Deutschlandkarte finden, bei der Sie weitergehende Informationen zu Ländern finden: https://www.gew.de/karte

 

Fazit der Tarifrunde 2025/2026

Bis zum Tarifabschluss war es ein langer und schwieriger Weg, der von vier Verhandlungsrunden, einer Schlichtung und bundesweiten Warnstreiks geprägt war. 

 


 

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