
Zum Pauschalpreis von 10 Euro können Sie das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook "Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) bestellen. Mit allen Entgelttabellen für Bund/Kommunen und TV-Länder. |
>>>zur Übersicht des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 3 Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.
![]() |
Exklusives Angebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr ls 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf einem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks., Bei den drei Ratgebern geht es um das beliebte Buch Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Sie finden bei dem im Oktober 2025 neu aufgelegten eBook zum Tarifrecht (TVöD, TV-L). Daneben findet man die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst auf dem USB-Stick. >>>zur Bestellung |
Red 20251111