Tarifvertragsgesetz (TVG): § 13 Inkrafttreten

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Tarifvertragsgesetz (TVG)

 

§ 13 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.

(3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.


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Red 20251111

 

 

 

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