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PDF-SERVICE: OnlineBuch zum Tarifrecht
Auf 200-Seiten informiert das OnlineBuch Tarifrecht für den öffentlichen Dienst über die geltenden Regelungen zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: TVöD und TV-L. Die Tarifregelungen des TVöD gelten für die rund 2 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Bund und Kommunen). Der TV-Länder (TV-L) regelt die Einkommens- und Arbeitsbedigungen für Arbeitnehmer der Länder (ohne das Land Hessen, das aus dem Tarifverbund "TdL" ausgetreten ist und deshalb eigenständige Tarifregelungen trifft). TVöD und TV-L haben die früheren Tarifverträge "BAT" bzw. "MTArb" abgelöst. Das Buch erläutert die wesentlichen Tarifregelungen des TVöD und TV-L. Daneben enthält das Buch auch die Entgelttabellen für die Tarifgebiete Ost und West. Das Taschenbuch gibt es nicht in einer Druckversion, sondern ausschließlich als OnlineBuch im Rahmen des Angebots PDF-Service. Für nur 15,00 Euro können Sie diesen Service nutzen >>>anmelden
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) .
§ 48 Forstlicher Außendienst
Zu § 1 Geltungsbereich
Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 2 Buchstabe d erfasst werden.
Zu Abschnitt II Arbeitszeit
(1) 1Der tarifliche wöchentliche Arbeitszeitkorridor beträgt 48 Stunden. 2Abweichend von § 7 Abs. 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die über den Arbeitszeitkorridor nach Satz 1 hinaus auf Anordnung geleistet worden sind. 3§ 10 Abs. 1 Satz 3 findet keine Anwendung, auf Antrag der/des Beschäftigten kann ein Arbeitszeitkonto in vereinfachter Form durch Selbstaufschreibung geführt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Dienstvereinbarungen zur Gleitzeit bestehen oder vereinbart werden.