Entgelttabellen für Ärztinnen und Ärzte gemäß § 46 (Bund) Nr. 21 a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K ab 01.03.2024

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Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 21 a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K
ab 01. März 2024

vorläufige Werte unter Vorbehalt der endgültigen Tarifierung nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
II 6.706,68 7,378,65 7.975.96 8.647,92 -
I 5.362,73 5.765,93 6.034,73 6,258,72 6.408,04

 


 

ab hier Tabellenwerte der Vorjahre

 

Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 21 a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K
ab 01.04.2021

 

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
II 6.157,04 6,793,98 7.360.15 7.997,08 -
I 4.883,16 5.265,34 5.520,12 5,732,44 5.873,97

 


 

Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 2 zu § 52 TVöD – BT-K ab 01.03.2020

Tarifgebiet West und Ost


 

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Red 20230503

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