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TVSöD: Entgelttabellen für Studierende ab 01. März 2024
Studienentgelte (§ 8 Abs. 1 TVSöD)
TV Inflationsausgleich
Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 24. April 2023 D5.31002/72#12
Höhe des Inflationsausgleiches
Die Höhe der Sonderzahlungen nach dem TV Inflationsausgleich beträgt für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes:
- Inflationsausgleich 2023: 620,00 Euro (§ 2 Absatz 2 Satz 2)
- Monatliche Sonderzahlung: 110,00 Euro (§ 3 Absatz 2 Satz 2)
Daneben werden ab 01.03.2024 die Tabellenentgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten wie folgt erhöht.
Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach demTVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD sowie dasmonatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.
Studienentgelt nach dem TVSöD
Tabelle Studierende gemäß TVSöD ab 01. März 2024
TVAöD - Besonderer Teil BBiG - (§ 1 Abs. 1 Buchst. a) - TVAöD - Allgemeiner Teil -) |
Studienentgelt* |
1. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.218,26 |
2. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.268,20 |
3. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.314,02 |
4. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.377,59 |
Studienentgelt nach dem TVSöD
Tabelle Studierende gemäß TVSöD ab 01. März 2024
TVAöD - Besonderer Teil Pflege - (§ 1 Abs. 1 Buchst. b) - TVAöD - Allgemeiner Teil -) |
Studienentgelt* |
1. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.340,69 |
2. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.402,07 |
3. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.503,38 |
Studienentgelt nach dem TVSöD
Tabelle Studierende gemäß TVSöD ab 01. März 2024
TVAöD - Besonderer Teil Pflege - (§ 1 Abs. 1 Buchst. c) - TVAöD - Allgemeiner Teil -) |
Studienentgelt* |
1. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.215,24 |
2. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.275,30 |
3. Ausbildungsjahr (Studienjahr) |
1.372,03 |
Studienentgelte (§ 8 Abs. 2 TVSöD)
Studierendegültig ab 1. März 2024
- 1.475,00 € bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD - Allgemeiner Teil -und
- 1.665,00 € bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD - Allgemeiner Teil - und
- 1.535,00 € bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD – Allgemeiner Teil -
Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
TVSöD: Entgelttabellen für Studierende ab 01.04.2022
Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)
vom 29.01.2020, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 25.10.2020
Der TVSöD wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits und den vertragsschließenden Gewerkschaften andererseits vereinbart: Die Vertragschließenden Gewerkschaften sind: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt sowie der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.
Unter § 8 des TVSöD sind geregelt "Studienentgelt und Studiengebühren" sowie in § 8a Unständige Entgeltbestandteile und § 8b Sonstige Entgeltregelungen.
Den Wortlaut des Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) finden Sie hier.
Entgelte für Studierende (TVSöD)
Im Tarifvertrag für Studierende des öffentlichen Dienstes (TVSöD) sind die Entgelte für ein Studium geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den Bund und die Gemeinden werden auch die Studierendenentgelte geregelt. Die Entgelte werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt.
Entgelte für Studierende gemäß TVSöD
Die monatlichen Entgelte von Studierenden, die unter den Geltungsbereich des TVSöD fallen wurden zuletzt wie folgt erhöht:
Die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD werden
- ab 1. April 2021 um einen Festbetrag in Höhe von 25,00 Euro und
- ab 1. April 2022 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 25,00 Euro erhöht.
Das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD wurd
- ab 1. April 2021 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und
- ab 1. April 2022 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 25,00 Euro erhöht.
Die entsprechenden Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen Änderungstarifverträgen.
Einmalige Corona-Sonderzahlung
Darüber hinaus haben alle Studierenden zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung erhalten. Diese Zahlung betrug für Studierende pauschal 200 Euro.
Die aktuellen Entgelte für Studierende finden Sie hier:
Studierende nach dem TVSöD
Tabelle Studierende gemäß TVSöD ab 01.04.2022
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 1 TVSöD (Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a) - TVAöD - Allgemeiner Teil -) |
Studienentgelt* |
1. Studienjahr |
1.218,26 |
2. Studienjahr |
1.268,20 |
3. Studienjahr |
1.314,02 |
*) Das Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 TVSöD setzt sich zusammen aus dem monatlichen Entgelt und der monatlichen Zulage i. H. v. 150,00 Euro.
Studierende nach dem TVSöD
Tabelle Studierende gemäß TVSöD ab 01.04.2022
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 2 TVSöD (Studienteil) mit einem Ausbildungsteil |
Studienentgelt |
nach § 1 Abs. 1 Buchst. a) TVAöD - Allgemeiner Teil |
1.325,00 |
Red 20220330