Sozial- und Erziehungsdienst: Infoportal zu den Tarifverhandlungen für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes

 

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Infoportal zu den Tarifverhandlungen für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes

Allgemeines zum Sozial- und Erziehungsdienst

Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind mehr als eine Mio. Menschen beschäftigt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in über 50.000 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und mehr als 30.000 Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Sozial- und Behindertenhilfe beschäftigt. Rund ein Drittel der Beschäftigten ist in kommunalen Einrichtungen angestellt. Die große Mehrheit arbeitet aber bei konfessionellen Trägern (u.a. Diakonie, Caritas) und gemeinnützigen Trägern tätig (Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband). Etwas weniger als 20 Prozent sind bei kommerziellen Unternehmen beschäftigt.

Die größte Berufsgruppe im Sozial- und Erziehungsdienst sind die Erzieherinnen und Erzieher (ca. 450.000 Personen). Hinzu kommen u.a.
- Sozialpädagogen,
- Sozialarbeiter,
- Heilerziehungspfleger,
- Kinderpfleger,
- Sozialassistenten,
- Heilpädagogen,
- Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung,
- Heil- und Heimerzieher,
- Physio- und Ergotherapeuten,
- Logopäden,
- Psychologen und Psychotherapeuten.

 

Tarifverhandlungen 2022

Nachdem die Tarifverhandlungen im März 2020 coronabedingt unterbrochen werden mussten, hat ver.di in den letzten Monaten in einer Umfrage unter den Beschäftigten geklärt, ob die Forderungen von 2020 nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie noch passen oder ergänzt werden müssen.

Die daraus entstandenen Forderungen zielen auf 3 Themen ab:
- Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen
- finanzielle Aufwertung der Arbeit und
- Maßnahmen gegen Fachkräftemangel.

Konkret ausformuliert wurden diese Ziele in elf Forderungen (siehe Kasten).

Die Gewerkschaften wollen den Sozial- und Erziehungsdienst finanziell aufwerten. So hat beispielsweise die Bundestarifkommission von ver.di am 17.12.2021 die Forderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.

 

Seit 25.02.2022 geht es mit den Tarifverhandlungen weiter

Zu Jahresbeginn geht es mit den Vorbereitungen der Tarifverhandlungen weiter. Im Januar stehen digitale Branchenkonferenzen für ver.di-Mitglieder auf dem Programm. Für die drei Arbeitsfelder
- Kita,
- Sozialarbeit
- und Behindertenhilfe

fanden Videokonferenzen zum Stand der Tarifbewegung statt. Dort wurde  auch geklärt, wie es weiter gehen soll.

Der 1. Verhandlungstermin mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) fan am 25.02.2022 statt.

 

ver.di fordert die Beschäftigten aus, mitzumachen!

Erfolgreiche Tarifrunden laufen nicht von selbst und gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind immer ein Ausdruck von Stärke. Deshalb ist eure Unterstützung für die Verhandlungen so wichtig! Macht mit bei betrieblichen und öffentlichen Aktionen in euren Arbeitsfeldern, forder der zuständige ver.di-Bereich seine Mitglieder und die Beschäftigten auf.

Macht mit als Tarifbotschafterinnen und Tarifbotschafter

So übernehmen die Beschäftigten in der Tarifrunde eine Verantwortung als Botschafter zwischen ihren Kolleginnen/Kollegen und der Gewerkschaft ver.di. Sie informieren sich und ihre Kolleginnen/Kollegen und machen ihre Betriebe fit für Aktionen und mögliche Streiks.

ver.di sucht Unterstützer!

Soziale Arbeit geht alle an, deshalb werden Unterstützer gesucht, die unseren Kampf um bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen begleiten, zum Beispiel aus Politik und Kultur, Elternverbände oder Schülervertretungen, Menschen des öffentlichen Lebens.

Alle Informationen und Mitmach-Möglichkeiten finden sich unter: mehr-braucht-mehr.verdi.de


 

25.02.2022

ver.di: Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienst sind gestartet

Die Tarifverhandlungen über die Bedingungen für die Beschäftigten in Kindertagesstätten, bei der Behindertenhilfe und in der sozialen Arbeit sind gestartet. In der ersten Verhandlungsrunde gab es einen intensiven Austausch mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zu den ver.di-Forderungen nach finanzieller Aufwertung und besseren Arbeitsbedingungen: „Allein im Bereich der Kindertagesstätten fehlen 173.000 Fachkräfte. Das geht massiv zulasten der Kolleg*innen. Es ist daher unverständlich, dass die Arbeitgeber in dieser Auftaktrunde nicht schon ein klares Signal gesetzt haben, mit uns gemeinsam einen Weg zu besseren Bedingungen in den Kindertagesstätten einzuschlagen“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Besonders bedauerlich ist, dass sie unsere Vorschläge zur Entlastung rundweg abgelehnt haben.“ Zudem schauen die Arbeitgeber kritisch auf eine Festlegung der Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Arbeit. „Damit enttäuscht die VKA Abertausende Kolleg*innen. Sie werden sich nun mit Nachdruck für ihre Forderungen einsetzen“, kündigte Werneke an.

Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 ist klar, dass Belastung und Einsatz bei der Arbeit im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste groß, die Bezahlung aber vergleichsweise zu niedrig ist. Diese Schieflage soll in den Tarifverhandlungen für rund 330.000 Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen im Sozial- und Erziehungsdienst angegangen werden, durch verbesserte Arbeitsbedingungen und die angemessene finanzielle Anerkennung der Arbeit. Von den Verhandlungen mittelbar betroffen sind weitere Tausende Beschäftigte freier Träger. Die Verhandlungen gehen am 21. und 22. März weiter.

Quelle: Pressemeldung ver.di vom 25.02.2022


 

11.02.2022

Tarifgespräche: VKA lehnt undifferenzierte Aufwertungen im Sozial- und Erziehungsdienst ab

Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern sind seit 2009 um 61 Prozent gestiegen/gesamtes Gehaltsgefüge im kommunalen öffentlichen Dienst im Blick behalten

Am 25. Februar 2022 werden die Tarifverhandlungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst fortgesetzt, die im Frühjahr 2020 Corona-bedingt unterbrochen werden mussten. Bereits vorab macht die VKA deutlich, dass es keine undifferenzierten Aufwertungen geben kann.

Karin Welge, Präsidentin der VKA und Verhandlungsführerin in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst: „Uns sind gute Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ein sehr wichtiges Anliegen. Denn die dort erbrachten herausragenden Leistungen sind ein Aushängeschild für den kommunalen öffentlichen Dienst. Diese Wertschätzung zeigen wir bereits deutlich in den bestehenden Tarifverträgen.“

In den Tarifverhandlungen geht es nicht unmittelbar um die Entgelte der Beschäftigten. Diese wurden zuletzt im Oktober 2020 vereinbart und steigen am 1. April 2022 erneut um 1,8 Prozent. Die Gewerkschaften haben einen umfangreichen Forderungskatalog veröffentlicht, in dem sie eine Aufwertung zahlreicher Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst fordern. Die geforderten höheren Eingruppierungen dieser Beschäftigten würden dann in der Folge zu höheren Entgelten, und damit zu großen Personalkostensteigerungen führen. Die VKA hat bereits in der letzten Tarifrunde 2015 zum wiederholten Mal eine erhebliche Aufwertung der Berufsgruppen in diesem Bereich vorgenommen. Demnach zählen die Entgelte der kommunalen Beschäftigten zu den Spitzenentgelten in diesem Bereich. „Die Entgelte der kommunalen Beschäftigten liegen vielfach über den Entgelten bei anderen Trägern im Sozial- und Erziehungsdienst“, macht Karin Welge deutlich. Niklas Benrath,

Hauptgeschäftsführer der VKA, ergänzt: „Das Gehalt von Erzieherinnen und Erziehern ist im Übrigen bereits in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen, wenn man es mit anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes vergleicht – allein seit 2009 um bis zu 61 Prozent. Allein die bisher identifizierbaren konkreten Forderungen würden bei den kommunalen Trägern im Sozial- und Erziehungsdienst Kosten von mindestens einer halben Milliarde Euro verursachen. Etliche Forderungen können wir bislang überhaupt nicht beziffern, weil sie von den Gewerkschaften noch konkretisiert werden müssen.“

Die VKA hat auch die Ausbildungsbedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst in den vergangenen Jahren stetig verbessert: Schülerinnen und Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin/zum Erzieher erhalten beispielsweise seit 1. März 2018 ein tarifvertragliches Ausbildungsentgelt. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat die VKA zudem gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Gewerkschaft ver.di ein Eckpunktepapier zur Neugestaltung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung verabschiedet. Dieses hat Niederschlag im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden. In der anstehenden Tarifrunde wird sich die VKA dafür einsetzen, die Attraktivität dieses wichtigen Berufsfeldes weiterhin zu erhalten.

Niklas Benrath weiter: „Wir müssen auch das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick behalten. Verbesserungen kann es somit nicht mit der Gießkanne geben, sondern dort, wo sie angezeigt sind.“

 

Quelle: Presseinformation der VKA vom 11. Februar 2022

Zur VKA
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.


 

Die Forderungen von ver.di im Einzelnen

 

 

Die Forderungen von ver.di für Erzieher im Einzelnen

 

1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger:in/Sozialassistent:in in die EG S 4 Reguläre Eingruppierung der Erzieher:in in die EG S 8b Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag.

2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.

3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit

4. Anpassung der Stufen­laufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stu­fen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst

5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen

6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindestein­gruppierung in die EG S 11a

7. Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfor­derungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.

Aufnahme der Berufs­bezeichnungen Arbeitserzieher:in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).

Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufs­ausbildung und päda­gogischer Qualifikation in die EG S 8b.

Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7

Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassis­tenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assis­tenztätigkeiten und Eingruppierung ent­sprechend des Anforderungsprofils

Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)

8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen zu Erzieher:innen

9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:

Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement

10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

 


 

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