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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)
vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 27 vom 25. Oktober 2020,
Abschnitt VII Allgemeine Vorschriften
§ 40 Geltungsbereich
§ 41 Allgemeine Pflichten
§ 42 Saisonaler Ausgleich
§ 43 Überstunden
§ 44 Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld
Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund)
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (Bund)
§ 50 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA)
§ 45 Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben
§ 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
§ 47 Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen
§ 48 Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben
§ 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 51 Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen
§ 53 Beschäftigte als Schulhausmeister
§ 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen
§ 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
§ 57 Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte
§ 58 Besondere Regelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA)
§ 59 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 46 (Bund) Teilnahme an Manövern und Übungen
Anlage B (Bund) Tabellenentgeltspannen
Anlage C (Bund) Bereitschaftsdienstentgelte
Anlage D (Bund) Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
Anlage E (Bund) Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst
Anlage zu § 56 (VKA)
Anlage C (VKA)