Aktuelles für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst; 19.05.2010

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Nach Einigung in den Redaktionsgesprächen und Ablauf der Erklärungsfrist treten nachfolgend aufgeführte Tarifverträge mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft:

  • Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  • Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V) -,
  • Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund),
  • Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund),
  • Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -,
  • Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -,
  • Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD),
  • Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung,
  • Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2011
  • Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte.

Hinweise zur Zahlbarmachung und zur Anwendung der Tarifverträge (außer Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte) finden sie im Rundschreiben zur Neuregelung der Entgelte ab 1. Januar 2010 vom 22. April 2010. In einem gesonderten Rundschreiben folgen Hinweise zur Umsetzung der flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte.

Quelle: Pressemeldung Bundesinnenministerium, 19.05.2010


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