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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)
vom 12. Oktober 2006
Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion) wurde der o.a. Tarivertrag vereinbart.
Auf dieser Website - und in den Artikelkästen - finden Sie den Wortlaut dieses Tarifvertrages sowie weiterer tariflicher Regelungen für den öffentlichen Dienst.