Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): § 29 Hamburger Arbeiter

 

PDF-SERVICE nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal PDF-SERVICE auch das eBook Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie weitere 10 Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht des TVÜ-Länder

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder):  .

§ 29 Hamburger Arbeiter        

(1) Der Tarifvertrag über die Einreihung der Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg in die Lohngruppen (4. Lohngruppenverzeichnis Hamburg) vom 2. Mai 1991 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 6 vom 15. Oktober 1998 gilt als in Anlage 1 Teil B aufgeführter Tarifvertrag, als entsprechende Regelung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 und als besondere tarifvertragliche Vorschrift im Sinne des § 17 Abs. 10.

Anlagen 2 und 4 gelten mit folgenden Ergänzungen: 

Anlage 2

E 3  - Lohngruppe 3 nach Aufstieg aus 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 3a 
        - Lohngruppe 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 3 und 3a

E 6  - Lohngruppe 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 und 6a

(nach Einstellung in 4, Fallgruppe 1.1)

Anlage 4

E 3    - Lohngruppe 2 mit Aufstieg nach 3 und 3a

E 6    - Lohngruppe 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 und 6a

(nach Einstellung in 4, Fallgruppe 1.1)

(2)  Der Hamburger Monatslohntarifvertrag Nr. 28 zum MTArb, MTV Arbeiter II, BMT-G (HMTV) vom 31. Januar 2003 gilt als in Anlage 1 Teil B aufgeführter Tarifvertrag.

(3) Der Tarifvertrag über die Gewährung von Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszuschlägen an die Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. Dezember 1975 in der Fassung des 4. Änderungstarifvertrages vom 17. Juli 1996 gilt als in Anlage 1 Teil B Nr. 12 aufgeführter Tarifvertrag. Ausgenommen von der dort genannten Fortgeltung sind seine Kennziffern 17, 33, 51, 57, 61 bis 66 und 70 bis 117.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr ls 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L). Auch das eBook zum Tarifrecht sowie die eBooks Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst finden Sie auf dem USB-Stick. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


mehr zu: TVÜ-L
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tarifvertragoed.de © 2024