Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): § .3 Überleitung in den TV-L

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder):  .

§ 3 Überleitung in den TV-L   

Die von § 1 Abs. 1 erfassten Beschäftigten werden am 1. November 2006 gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV-L übergeleitet.


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