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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): .
4B Zuordnung Lehrkräfte
Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
.
Keine Stufe 6 Ia Ib mit Aufstieg nach Ia keine Stufe 6 Ib ohne Aufstieg nach Ia keine Stufe 6 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine und weitere Beschäftigte, die nach der keine Stufe 6 III mit Aufstieg nach IIa keine Stufe 6 III ohne Aufstieg nach IIa IVa mit Aufstieg nach III keine Stufe 6 IVa ohne Aufstieg nach III IVb mit Aufstieg nach Iva Va in den ersten sechs Monaten der IVb ohne Aufstieg nach IV a (keine Stufe 6) Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren Va ohne Aufstieg nach IVb Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6) Vb ohne Aufstieg nach IVb Vc mit Aufstieg nach Vb Vc ohne Aufstieg nach Vb 8 mit Aufstieg nach 8a 7 mit Aufstieg nach 7 mit Aufstieg nach 7a 6 mit Aufstieg nach VIb mit Aufstieg nach Vc VIb ohne Aufstieg nach Vc 6 mit Aufstieg nach 6a 5 mit Aufstieg nach VII mit Aufstieg nach VIb VII ohne Aufstieg nach VIb 5 mit Aufstieg nach 5a 4 mit Aufstieg nach 4 mit Aufstieg nach 4a 3 mit Aufstieg nach Keine Stufe 6 VIII mit Aufstieg nach VII VIII ohne Aufstieg nach VII 3 mit Aufstieg nach 3a 2a mit Aufstieg nach 2 mit Aufstieg nach 2 mit Aufstieg nach 2 mit Aufstieg nach 2a 1 mit Aufstieg nach IXb mit Aufstieg nach VIII IXb mit Aufstieg nach IXa X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6) Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, - Essens- und Getränkeausgeber/innen Ergänzungen können durch landesbezirlichen Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig
Ent-
gelt-
gruppe Vergütungsgruppe
Lohngruppe
15
-
14
-
13
abgeschlossene wissenschaftliche
Hochschulausbildung voraussetzen
(IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib)
[ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]
Vergütungsordnung zum
BAT / BAT-O unmittelbar in
IIa eingruppiert sind. -
12
-
11
-
10
Berufsausübung, wenn danach
IVb mit Aufstieg nach IVa -
9
Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6)
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6) 9
(Stufe 4 nach 7 Jahren
in Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)
8
8 und 8a
7
Keine
7und 7a
6
6 und 6a
5
5 und 5a
4
Keine
4 und 4a
3
3 und 3a
2a, 3 und 3a
2a und 3
(keine Stufe 6)
2 Ü
Keine
2 und 2a
2
1 mit Aufstieg nach
1a (keine Stufe 6)
1
zum Beispiel
- Garderobenpersonal
- Spülen und Gemüseputzen und sonstige
Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
- Reiniger/innen in Außenbereichen wie
Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
- Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
- Servierer/innen
- Hausarbeiter/innen
- Hausgehilfe/Hausgehilfin
- Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
Tarifvertrag geregelt werden.
von bisherigen tariflichen Zuordnungen
zu Vergütungs-/Lohngruppen.
.