Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): Anlage: 4B Zuordnung Lehrkräfte

 

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder):  .

4B Zuordnung Lehrkräfte        

Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B

. 

 Ent-
 gelt-
 gruppe
 Vergütungsgruppe  Lohngruppe
 15

 Keine Stufe 6

 Ia

 Ib mit Aufstieg nach Ia

 -
 14

 keine Stufe 6

 Ib ohne Aufstieg nach Ia

 -
 13

 keine Stufe 6

 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine
 abgeschlossene wissenschaftliche
 Hochschulausbildung voraussetzen
 (IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib)
 [ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]

 und weitere Beschäftigte, die nach der
 Vergütungsordnung zum
 BAT / BAT-O unmittelbar in
 IIa eingruppiert sind.

 -
 12

 keine Stufe 6

 III mit Aufstieg nach IIa

 -
 11

 keine Stufe 6

 III ohne Aufstieg nach IIa

 IVa mit Aufstieg nach III

 -
 10

 keine Stufe 6

 IVa ohne Aufstieg nach III

 IVb mit Aufstieg nach Iva

 Va in den ersten sechs Monaten der
 Berufsausübung, wenn danach
 IVb mit Aufstieg nach IVa

 -
 9

 IVb ohne Aufstieg nach IV a (keine Stufe 6)

 Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren
 Aufstieg nach IVa (keine Stufe 6)

 Va ohne Aufstieg nach IVb
 (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
 Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
 keine Stufen 5 und 6)

 Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)

 Vb ohne Aufstieg nach IVb
 (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
 Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
 keine Stufen 5 und 6)

 9
 (Stufe 4 nach 7 Jahren
 in Stufe 3,
 keine Stufen 5 und 6)
 8

 Vc mit Aufstieg nach Vb

 Vc ohne Aufstieg nach Vb

 8 mit Aufstieg nach 8a

 7 mit Aufstieg nach
 8 und 8a

 7  Keine

 7 mit Aufstieg nach 7a

 6 mit Aufstieg nach
 7und 7a

 6

 VIb mit Aufstieg nach Vc

 VIb ohne Aufstieg nach Vc

 6 mit Aufstieg nach 6a

 5 mit Aufstieg nach
 6 und 6a

 5

 VII mit Aufstieg nach VIb

 VII ohne Aufstieg nach VIb

 5 mit Aufstieg nach 5a

 4 mit Aufstieg nach
 5 und 5a

 4  Keine

 4 mit Aufstieg nach 4a

 3 mit Aufstieg nach
 4 und 4a

 3

 Keine Stufe 6

 VIII mit Aufstieg nach VII

 VIII ohne Aufstieg nach VII

 3 mit Aufstieg nach 3a

 2a mit Aufstieg nach
 3 und 3a

 2 mit Aufstieg nach
 2a, 3 und 3a

 2 mit Aufstieg nach
 2a und 3
 (keine Stufe 6)

 2 Ü  Keine

 2 mit Aufstieg nach 2a

 1 mit Aufstieg nach
 2 und 2a

 2

 IXb mit Aufstieg nach VIII

 IXb mit Aufstieg nach IXa

 X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)

 1 mit Aufstieg nach
 1a (keine Stufe 6)
 1

 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten,
 zum Beispiel

 - Essens- und Getränkeausgeber/innen
 - Garderobenpersonal
 - Spülen und Gemüseputzen und sonstige
   Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
 - Reiniger/innen in Außenbereichen wie
   Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
 - Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
 - Servierer/innen
 - Hausarbeiter/innen
 - Hausgehilfe/Hausgehilfin
 - Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

 Ergänzungen können durch landesbezirlichen
 Tarifvertrag geregelt werden.

 Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig
 von bisherigen tariflichen Zuordnungen
 zu Vergütungs-/Lohngruppen.

 

. 


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