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Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Seit mehr als 25 Jahren informiert der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte die Beschäftigten zu den wichtigsten Themen. Auf dem USB-Stick (32 GB) finden Sie drei Ratgeber & fünf eBooks, u.a. Tarifrecht (TVöD und TV-L), Nebentätigkeit, Frauen im ÖD, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Sektor). Daneben sind auf dem USB-Stick aufgespielt: OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): .
2C Überleitung Ärzte
Entgelt-
gruppe Bezeichnung
A 1 Arzt mit entsprechender Tätigkeit
A 2 Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
A 3 Oberarzt
- Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche
der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
- Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich
abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung fordert.
A 4 Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen
worden ist.
Protokollerklärung:
Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.