Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): Anlage: 2C Überleitung Ärzte

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder):  .

2C Überleitung Ärzte        

Entgelt-
gruppe              Bezeichnung

A 1              Arzt mit entsprechender Tätigkeit

A 2              Facharzt mit entsprechender Tätigkeit

A 3              Oberarzt

                   - Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche 
                     der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
                   - Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich 
                     abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung fordert.

A 4              Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen
                    worden ist.

Protokollerklärung:
Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.


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